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eRezept

Das eRezept kommt

Ab 1. Januar 2024 ist das eRezept für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Das klassische rosa Rezept wird dann nicht mehr verwendet. Im Rahmen der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden die Rezepte weiterhin bei uns in der Praxis erstellt, Sie bekommen aber kein „Papierrezept“ mehr ausgehändigt. 

Wie bekommen Sie dann Ihre Medikamente? 

Nachdem der Arzt in der Praxis das Rezept erstellt hat und digital signiert hat gehen Sie in die Apotheke Ihrer Wahl und weisen sich dort mit Ihrer Krankenversicherungskarte aus. Der Apotheker sieht dann in seinem Computer welches Rezept verordnet wurde und gibt Ihnen die Medikamente aus. (Hinweis: Die Rezeptdaten sind NICHT auf der Karte gespeichert sondern in der Cloud - die Karte dient nur zur Authentifizierung)

Was ändert sich bei uns in der Praxis?

eRezepte die in der Sprechstunde ausgestellt werden und vom Arzt signiert werden können unmittelbar danach in der Apotheke abgeholt werden 

Wiederholungs-eRezepte (ohne Arztkontakt) werden von unseren Mitarbeitern wie immer persönlich (am Tresen) vorbereitet (oder über das Rezept-Telefon/per Mail). Sie können das Rezept aber erst mit Verzögerung in der Apotheke abholen, weil die Rezepte erst in der Mittagspause oder abends vom Arzt signiert werden. Erst danach ist das Rezept in der Apotheke verfügbar. 

Wenn Sie also vormittags das Wiederholungsrezept ordern (persönlich, per Rezept-Telefon oder per Mail) können Sie das Medikament erst am Nachmittag in der Apotheke abholen.

Wenn Sie nachmittags das Wiederholungsrezept ordern (persönlich, per Rezept-Telefon oder per Mail) können Sie das Medikament erst am Folgetag (vormittag) in der Apotheke abholen.

 
Vorerst NICHT betroffen vom eRezept sind: 


    - Hilfsmittel-Rezepte 
    - Betäubungsmittel-Rezepte
    - Grüne Rezepte
    - Privat-Rezepte

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