Rezeptausstellung in der Vertretungszeit
Bitte beachten Sie
Wenn Ihr Hausarzt nicht da ist (Urlaub etc.) und Sie jedoch Rezepte oder Verordnungen benötigen gelten folgende Regeln:
1. Zu Entlastung des Medikamenten-Budgets können im Vertretungsfall nur die kleinsten Packungsgrößen (N1) verordnet werden
2. Heilmittelverordnungen unterliegen ebenfalls eine Budgetierung - daher ist die Ausstellung einer Heilmittel-Verordnung im Vertretungsfall nur in dringlichen Ausnahmefällen möglich
In unserer Praxisgemeinschaft halten sich Dr. Fischer und Dr. Atzinger an diese Regeln. Wir bitten hier um Verständnis wenn wir Ihnen nur die kleinen Packungsgrößen verordnen können.